Kletterarena Wattens

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE KLETTERARENA
DER MARKTGEMEINDE WATTENS

 

ALLGEMEINES:

Klettern ist eine risikoträchtige Sportart und erfordert daher ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsicht. Bei unzureichender Beherrschung der Kletter- oder Sicherungstechnik oder bei Verwendung ungeeigneter Ausrüstung besteht Lebensgefahr.

Das Klettern und der Aufenthalt im Kletterbereich erfolgen auf eigene Gefahr. Für Unfälle wird keine Haftung übernommen.

Es findet keine Beaufsichtigung der KlettererInnen statt. Jeder ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und klettert auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder.

Nur Befugte dürfen in der Kletterhalle klettern. Die schriftliche Registrierung mit dem Anmeldeformular und der Kauf einer Eintrittskarte oder die Teilnahme an einem Kletterkurs sind Voraussetzung zur Benützung der Kletteranlage. Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist der Eintritt nur in Begleitung und unter Aufsicht von Erwachsenen gestattet. Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen für das eigenständige Klettern die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Diese Unterschrift muss auf dem Registrierungsformular in der Kletterhalle geleistet werden.

Mit der Registrierung versichert der Benutzer der Anlage, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt.

Die Anlage ist nur zu den vorgesehenen Benützungszeiten für den Kletterbetrieb geöffnet.

Es gilt im gesamten Bereich der Kletteranlage absolutes Rauchverbot.

Die Kletteranlage darf nicht unter dem Einfluß von Alkohol und anderen Drogen benützt werden.

Die Verwendung von zerbrechlichen Gefäßen, wie z.B. Glasflaschen, ist untersagt.

Haustiere dürfen nicht in die Sporthalle sowie in die Kletteranlage mitgenommen werden.

Auf persönliches Eigentum ist selbst zu achten. Für verlorengegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung wird keine Haftung übernommen.

Der Betreiber oder dessen Beauftragte sind berechtigt, die Benutzer zu kontrollieren.

Den Anweisungen des Hallenpersonals ist Folge zu leisten. Wer gegen diese Benutzungsordnung oder die Anweisungen des Hallenpersonals verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Recht auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

 

SICHERHEIT:

Die Plakate „Sicheres Klettern" sind zu beachten.

Beim Aufenthalt in der Kletteranlage ist die Sturzzone unterhalb von kletternden Personen zu meiden. Spielen und Herumlaufen ist untersagt.

Die Ausrüstung muss den aktuellen UIAA-, EN- und/oder CE-Normen entsprechen.

Das Klettern nur mit Brustgurt ist verboten.

Das Benützen der Kletterwand ist nur mit Kletterschuhen oder Hallenschuhen (kein Abrieb) erlaubt. Aus hygienischen Gründen ist das Klettern in Straßenschuhen, Socken oder barfuss verboten.

Tritte, Griffe, Haken, Express-Schlingen, Umlenker, Toprope-Seile dürfen von den Kletternden nicht neu angebracht, verändert oder entfernt werden.

Beschädigungen und lose oder wackelige Griffe/Tritte sind unverzüglich dem Hallenpersonal zu melden.

Es ist immer nur ein Kletterer pro Route/Sicherungslinie erlaubt. Auch seitlich ist auf Abstand zu achten. Die Sturzräume im Einstiegsbereich sind freizuhalten. Nicht übereinander klettern!

Beim Klettern soll aus Verletzungsgründen auf das Tragen von Ringen, Schmuckstücken, Armbänder, lange Ohrringe etc. verzichtet werden.

Offene lange Haare zusammenbinden! Keine Kopftücher oder Krawatten verwenden.

Wir ersuchen, Magnesium in Form von CHALKBALLS zu benützen, um die Staubentwicklung gering zu halten.

 

BOULDERN:

Bouldern (seilfreies Klettern) ist ausschließlich im gekennzeichneten Boulderbereich gestattet. Die Bouldermatten sind Sturzraum und daher frei zu halten.

 

SEILKLETTERN:


Vor jedem Seilklettern ist ein Partnercheck durchzuführen!

Jede(r) Seilkletterer(in) muss die verwendeten Sicherungsmittel beherrschen.

Es ist mit höchster Aufmerksamkeit zu Sichern – die Verwendung von Mobiltelefonen, MP3-Playern oder ähnlichem während des Kletterns/Sicherns ist nicht gestattet.

Kein Sichern im Liegen oder Sitzen!

Die Seilenden sind immer mit einem Knoten am Ende des Seils zu sichern. Kein freies Seilende!

Die Länge des Kletterseils muss den Routenlängen entsprechen.

Vorsicht bei großen Gewichtsunterschieden zwischen den Kletterpartnern!

Es darf immer nur ein Seil in eine Umlenkung eingehängt werden und nie Seil auf Seil (Durchschmelzungsgefahr!).

Eingehängte Toprope-Seile dürfen nicht verändert werden.

Toprope-Klettern an Zwischensicherungen ist nicht erlaubt.

Alle Express-Schlingen in der benützten Route einhängen.

Den(die) Kletterpartner/In langsam und gleichmäßig ablassen.

Achte auf eine „freie Landebahn"!Persönliche Ausrüstungsgegenstände sind nach Beendigung eines Kletterdurchganges ausnahmslos aus der jeweiligen Route zu entfernen.

 

GRUPPEN UND KURSE:

Bei Gruppen/Kursen haften die jeweiligen Leiter/Innen für das Einhalten der Benutzungsordnung durch die Gruppen-/Kursmitglieder. Die Leiter/Innen müssen volljährig sein.


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